Hier finden Sie undefineddie Aufhebungsprüfungsordnung zum Download.

 

Ordnung zur Aufhebung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang „Internationale Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft (IBA)“ an der Fachhochschule Worms
Vom 14. Juli 2010


Aufgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und des § 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167, BS 223-41), zuletzt geändert durch das Landesgesetz über die Errichtung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Universitätsmedizingesetz -UMG-) vom 10. September 2008 (GVBI. S. 205) hat der Rat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Fachhochschule Worms am 11. Januar 2010 die folgende Ordnung zur Aufhebung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang „Internationale Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft (IBA)“ vom 28. August 1997, zuletzt geändert am 20. August 2009, beschlossen. Sie wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur mit Schreiben vom 7. Juli 2010, Az.: 9526-1 TgbNr.: 3174/09 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

§ 1 Außerkrafttreten der Prüfungsordnung

Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang „Internationale Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft (IBA)“ vom 28. August 1997 (StAnz. S. 1244), zuletzt geändert am 20. August 2009 (StAnz. S. 1637) wird aufgehoben und tritt außer Kraft.

§ 2 Übergangsvorschriften

(1) Studierende, die das Studium im Diplomstudiengang „Internationale Betriebs-wirtschaft und Außenwirtschaft IBA“ an der Fachhochschule Worms vor Inkrafttreten dieser Ordnung aufgenommen haben, können das Studium nach der in § 1 genannten Prüfungsordnung beenden.

(2) Prüfungen des Diplomstudiengangs „Internationale Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft (IBA)“ werden nach Inkrafttreten der vorliegenden Aufhebungsordnung für die Regelstudienzeit plus zwei Semester angeboten. Prüfungen werden längstens bis zum Ende des SS 2014 angeboten. Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt das Diplomstudium nicht beendet haben, können den Wechsel in den Bachelorstudiengang „Internationale Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft (IBA)“ beantragen. Gleichwertige Prüfungs- und Studienleistungen werden angerechnet.

(3) Studierende anderer Diplomstudiengänge können nach Inkrafttreten dieser Ordnung ausschließlich in das Diplom-Hauptstudium des Studiengangs „Internationale Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft (IBA)“ wechseln. Dies ist letztmalig zum WS 2010/11 möglich. Absatz 2 gilt entsprechend.

(4) Studierende nach Absatz 1 können unwiderruflich den Wechsel in den Bachelorstudiengang „Internationale Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft (IBA)“ beantragen. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Worms, den 14. Juli 2010

Prof. Dr. Wolfgang Redel
Der Dekan des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften
der Fachhochschule Worms

Drucken    Versenden Impressum