Auswahlverfahren zur Stipendienvergabe

Aus den form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt der Stipendienauswahl-ausschuss gemäß den Auswahlkriterien, die in der „Satzung der Fachhochschule Worms für die Vergabe von Deutschlandstipendien“ festgelegt sind, die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden können. Der Auswahlausschuss wählt zudem nach denselben Kriterien weitere Bewerbungen aus, die in einer von ihm festgelegten Reihung nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen werden oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können.

Dem Stipendienauswahlausschuss gehören an kraft Amtes

 1.  die Präsidentin oder der Präsident oder eine von der Präsidentin oder dem Präsidenten
      bestellte Person als Vorsitzende oder Vorsitzender,
 2.  die zentrale Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme.

Die folgenden Mitglieder des Stipendienauswahlausschusses werden auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren, im Falle von Nr. 2 für eine Amtszeit von einem Jahr, gewählt:

 1.  drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer (je 1 Mitglied pro Fachbereich)
 2.  eine Studierende oder ein Studierender,
 3.  eine akademische oder nicht wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein akademischer oder
      nicht wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied gewählt. Mit beratender Stimme können bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der privaten Mittelgeber an den Sitzungen des Stipendienauswahlausschusses teilnehmen.
Die Beschlussfähigkeit des Stipendienauswahlausschusses richtet sich nach § 38 HochSchG.

Auswahlkriterien zur Vergabe der Stipendien und Auswahlentscheidung

Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Auswahlkriterien sind

1.  für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
  a) die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer
      Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder
  b) die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der
      Fachhochschule Worms berechtigt,
  c) gegegenenfalls der Nachweis einer Eignungsprüfung gemäß § 66 HochSchG,

2.  für bereits immatrikulierte Studierende die bisher erbrachten Prüfungen und
     Leistungsnachweise, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder die Ergebnisse einer
     Zwischenprüfung oder eines Vordiploms, für Studierende eines Master-Studiengangs
     auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden
1.  besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und
     Praktika,
2.  außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit,
     gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die
     Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,
3.  besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die
     Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder
     pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende
     Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Die Auswahlentscheidung wird anhand des Bewertungssystems in Anlage 1 der „Satzung der Fachhochschule Worms für die Vergabe von Deutschlandstipendien“ getroffen.

Zweckbindung von Stipendien für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge

Private Förderer, die das Deutschlandstipendium unterstützen, haben ─ entsprechend der gesetzlichen Grundlage für Deutschlandstipendien ─ die Möglichkeit, ihre Unterstützung mit einer Zweckbindung zu versehen. Unter „Zweckbindung“ ist zu verstehen, dass ein Förderer festlegen kann, dass ein von ihm gefördertes Stipendium in einem bestimmten Studiengang oder einem bestimmten Fachbereich zu vergeben ist.

Insgesamt dürfen von der Gesamtzahl der in einem Kalenderjahr von einer Hochschule bewilligten Stipendien zwei Drittel mit einer solchen Zweckbindung versehen sein, während das restliche Drittel ohne Zweckbindung bleiben muss.

In diesem Kalenderjahr werden an der FH Worms insgesamt 12 Deutschlandstipendien vergeben. Demgemäß können in diesem Kalenderjahr maximal 8 der Stipendien mit einer Zweckbindung seitens der privaten Förderer versehen werden, während die restlichen Stipendien von der Hochschule bezüglich der Studiengänge und Fachbereiche frei vergeben werden können.

An der FH Worms werden voraussichtlich 6 der 12 Stipendien im Förderzeitraum beginnend mit dem WS 1011/12 zweckgebunden sein. Eine Übersicht über die konkreten Zweckbindungen, die die privaten Förderer bisher bestimmt haben, gibt die Tabelle: „Voraussichtliche Zweckbindungen von Deutschlandstipendien an der FH Worms im Kalenderjahr 2011“. Zur Tabelle gelangen Sie in der rechten Spalte dieser Webseite.

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