Bachelor Thesis

Mit der Bachelor-Thesis sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Fachproblem selbständig und methodisch zu bearbeiten. Es gelten hierbei die folgenden Regeln:

 

  • Zur Bachelor-Thesis kann nur zugelassen werden, wer mindestens 120 ECTS-Punkte aus den Prüfungs- und Studienleistungen des Bachelor-Studiums erreicht hat.
  • Die Studierenden müssen sich spätestens zwei Monate nach Abschluss aller sonstigen Prüfungsleistungen zur Bachelor-Thesis anmelden. Hierbei wird vom letztmöglichen Prüfungstermin des Semesters ausgegangen, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.
  • Prüfende der Bachelor-Thesis (i.d.R. Professoren des SG IBA) geben das Thema der Bachelor-Thesis aus. Den Studierenden können auch eigene Vorschläge vorbringen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Sie beginnt mit der Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt.
  • Die Bachelor-Thesis ist fristgemäß beim Prüfungsamt der Fachhochschule in zwei gebundenen Exemplaren und in elektronischer Form abzuliefern.
  • In der Bachelor-Thesis haben die Studierenden schriftlich zu versichern, dass sie ihre Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

Nach Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung der Bachelor-Thesis mit mindestens der Note »ausreichend« verteidigen die Studierenden ihre Arbeit in einem Kolloquium von 15 – 30 Minuten Dauer. Das Kolloquium geht mit einem Gewicht von einem Viertel in die Gesamtnote der Thesis ein. Das Kolloquium findet zu Beginn oder zum Ende der Vorlesungszeit oder, nach Rücksprache und mit Einwilligung des Prüfenden, auch zu anderen Terminen statt.

Alle weiteren Informationen in der undefinedPrüfungsordnung.

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