Bachelor of Arts (B.A.) in Tourism and Travel Management


Bewerbungsfristen


  • Bewerbungsfrist Sommersemester: 15. Januar jedes Jahres
  • Bewerbungsfrist Wintersemester: 15. Juli jedes Jahres

Bewerbungsunterlagen


Die Studienplätze für den Studiengang "Bachelor of Arts in Tourism and Travel Management" werden über das Studiensekretariat der Fachhochschule Worms vergeben.

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat, Telefon: +49.(0)6241.509-180, E-Mail: undefinedstudiens@fh-worms.de.

Bildungsausländer (ausländische Bewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen aus Nicht-EU Ländern) wenden sich bezüglich der Bewerbung bitte an Frau Böhm, Ausländerzulassung.

Zulassungsvoraussetzungen


Bewerber für den Studiengang »Bachelor of Arts in Tourism and Travel Management« müssen folgende Nachweise erbringen, um zum Studium zugelassen werden zu können:

  1. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife.

  2. Nachweis über ein kaufmännisches Praktikum (so genanntes »Vorpraktikum«) oder eine kaufmännische Lehre, vorzugsweise in den Branchen Touristik oder Verkehrswesen. Als Vorpraktikum anerkennungsfähig ist ein qualifiziertes kaufmännisches Praktikum mit einer Dauer von mindestens 12 Wochen ohne Unterbrechung, das vor Beginn des Studiums vorzugsweise in den Branchen Touristik und Verkehrswesen oder nahestehenden Branchen absolviert worden ist. Hierzu zählen Praktika oder Ausbildungen
    • bei Reiseveranstaltern, Reisebüros, Reisestellen, Fremdenverkehrsverbänden, -vereinen oder Fremdenverkehrsämtern;
    • bei Hotels, Transportgesellschaften, Verkehrsbetrieben, in touristischen Forschungsinstituten;
    • im Kur- und Bäderwesen;
    • im Veranstaltungswesen (Messen, Kongresse, Events etc.);
    • als Reiseleitung mit Vorgesetztenfunktion
    Die Art der Tätigkeit und die Dauer des Vorpraktikums müssen durch Vorlage von Zeugnissen oder Bescheinigungen nachgewiesen werden. Sollte das Praktikum zum Zeitpunkt der Bewerbung noch andauern, so muss das voraussichtliche Ende des Praktikums bescheinigt werden. Ohne vollständig abgeleistetes Praktikum ist eine Zulassung nicht möglich.

  3. Sprachtest in der Pflichtfremdsprache Englisch mit mindestens dem Niveau »Europa-Level B1« oder einem vergleichbaren Niveau (siehe Vergleichstabelle für Sprachtests) [Link zu hinterlegtem PDF, folgt]. Der Sprachtest kann an der Fachhochschule Worms abgelegt werden. Der Nachweis muss bis zum Ende des ersten Studienjahres erfolgen.

Für den Bachelor-Studiengang werden pro Semester 70–105 Studienplätze vergeben. Da die Zahl der Bewerbungen die Zahl der verfügbaren Studienplätze regelmäßig weit übersteigt, erfolgt die Studienplatzvergabe nach Numerus Clausus (NC, 80% der Studienplätze) und Wartezeit (20% der Studienplätze). Eine Anrechnung von Wartezeiten auf den Notendurchschnitt erfolgt an der Fachhochschule Worms nicht. Insgesamt 8% der Studienplätze sind für studienberechtigte Nicht-EU-Ausländer reserviert. Eine Änderung der Vergabekriterien ist möglich; sie wird rechtzeitig bekannt gemacht.

Sollten Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben (NC, Vorpraktika, etc.), wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der Fachhochschule Worms.

Bildungsausländer (ausländische Bewerber mit ausländischen Vorbildungnachweisen aus Nicht-EU Ländern) wenden sich bitte an Frau Böhm, Ausländerzulassung.

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