Seit dem am 01.09.2010 in Kraft getretenen novellierten Hochschulgesetz haben beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung einen erleichterten Zugang zu Hochschulen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz begleitet in einem Modellversuch über drei Jahre beruflich qualifizierte Studierende aller Hochschulen zu ihren beruflichen Vorerfahrungen, deren Bedeutung und Wertigkeit für das Studium sowie ihren Studienverlauf.
Kurzbeschreibung Modellversuch
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