Besondere Hilfen für Studierende mit Kind

Das gibt es bereits:


Mitbringen von Kindern in Seminare und Vorlesungen

In familiären Ausnahmesituationen können Eltern ihre Kinder in Seminare und Vorlesungen an der FH Worms mitbringen. (Jedoch nicht zu schriftlichen Prüfungen.)

Urlaubssemester

Schwangere und Studierende mit Kind können ein Urlaubssemester nehmen, um sich so zeitweilig intensiver ihren familiären Belangen zu widmen. Den Antrag für ein Urlaubssemester können Sie im Studiensekretariat stellen.

Baby-Tandem

Baby-Tandem ist die zentrale Anlaufstelle für studierende Eltern und Schwangere an der FH Worms.

Diese Anlaufstelle bietet Informationen über die Möglichkeiten der Tagespflege und  Kinderbetreuung und Unterstützung im Kontakt mit dem Jugendamt.

Bei besonderem Bedarf, der über das Angebot des Jugendamtes hinausgeht, helfen wir Ihnen die passende Betreuung zu finden und unter Umständen diese auch zu finanzieren.

Ansprechpartner:
undefinedProf. Dr. Dagmar Hettinger (Zentrale Frauenbeauftragte der FH Worms)
undefinedEvangelische Studierendengemeinde
undefinedKatholische Studierendengemeinde

Gute Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Worms:

Das Jugendamt Worms vermittelt u.a. Tagesmütter (undefinedKindertagespflege) und übernimmt einkommensabhängig die Betreuungskosten undefined(z.B. ist die Betreuung bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro im Monat kostenfrei).

Die Kindertagespflege ist eine Form der familienergänzenden Betreuung und findet ganztags oder nach individuell vereinbarten Zeiten (z.B. nach Kindergarten-oder Schulschluss) entweder im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern statt. Als Ergänzung zur Betreuung in Kindertagesstätten (vor oder nach den Öffnungszeiten) oder als Alternative zu der institutionellen Betreuung für Kinder unter 3 Jahren ist die Kindertagespflege ebenfalls gedacht. Sie kommt für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren in Frage. Der Elternbeitrag zur Kindertagespflege ist vom Einkommen abhängig. Kindertagespflegepersonen müssen eine Pflegeerlaubnis besitzen und werden regelmäßig vom Jugendamt überprüft. Außerdem müssen sie seit 2005 eine Qualifizierung nachweisen.


Finanzielle Unterstützung:

Die Gleichstellungsbeauftragte kann mit einmaligen Beihilfen beziehungsweise mit einer Bezuschussung von Sachmitteln in begrenztem Umfang  in Notsituationen Unterstützung leisten.

Eine Familienwohnung im Studentenwohnheim des Studierendenwerks

Die 39 qm große Wohnung in der Wohnanlage „Liebenauer Feld“ (Bebelstraße 22, Worms) wird zurzeit durch eine Familie genutzt. Interessenten für eine künftige Nutzung dieser Wohnung erhalten weitere Informationen direkt beim Studierendenwerk Vorderpfalz und unter dem nachfolgenden Link:

undefinedhttp://www.studierendenwerk-vorderpfalz.de/Wohnen.52.0.html

Finanzielle Förderung alleinstehender Studierender mit Kind und alleinstehender schwangerer Studentinnen

Die Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses stellt Mittel zur Förderung alleinstehender Studierender mit Kind und alleinstehender schwangerer Studentinnen zur Verfügung. Beantragt werden kann eine Unterstützung, sofern die Fortführung des Studiums durch finanzielle Engpässe gefährdet ist.

Die Antragsformulare können bei Frau Prof. Dr. Hettinger abgeholt werden oder undefinedhier heruntergeladen werden.

Das haben wir uns vorgenommen:

Die FH Worms hat den Bedarf für ein flexibles Angebot der Kinderbetreuung in den Räumen der FH Worms ermittelt. Den Ergebnissen der Bedarfsermittlung entsprechend bauen wir unter der Leitung der zentralen Frauenbeauftragten ein entsprechendes Angebot auf. 
undefinedKinderbetreuung: Bedarfserhebung

Die FH Worms wird ferner darauf hinwirken, die Wohnsituation studierender Eltern zu verbessern.

Weitere Informationen:

undefinedhttp://www.studentenkind.de,
undefinedhttp://www.studis-online.de/Studieren/studieren-mit-kind.php und
undefinedhttp://www.rcds.de/ beinhalten u.a. Tipps zu BAföG, Elterngeld, Kindergeld, Urlaubssemester und Studiengebühren.


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