Die Bewerbung für einen Studienplatz im Praxisverbund läuft sowohl für den Bachelor als auch für den Master-Studiengang wie folgt ab:
- Der Studieninteressent oder der Praxispartner nehmen den ersten Kontakt mit uns auf und wir besprechen die Inhalte und weitere Vorgehensweise. In einem weiteren Gespräch mit dem Praxispartner werden die Inhalte des Kooperationsvertrages erörtert und es kommt zu zwei Verträgen: den Kooperationsvertrag schließt der Praxisparter mit der FH Worms ab, den Arbeits- oder Praktikumsvertrag vereinbaren Praxispartner und Studieninteressent. Nähere Hinweise und Informationen dazu sind im Assistentenbüro,
Fr. Neiser, zu erfahren. - Im zweiten Schritt erfolgt die Bewerbung für den Studienplatz im Praxisverbund. Diese Bewerbung ist grundsätzlich über den
Zulassungsantrag an das Studiensekretariat der FH Worms mit dem Hinweis "Kooperationsvertrag liegt vor" zu schicken! - Die Vorlage des Kooperationsvertrages bis zum Bewerbungsschluss (15.Juli bzw. 15.Januar) ist Voraussetzung für die Zuteilung eines Studienplatzes
- Unter der Maßgabe, dass die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann bei Vorlage eines Kooperationsvertrag ein Studienplatz im Bachelor-Studiengang "Steuerlehre im Praxisverbund" bzw. Master-Studiengang "Taxation im Praxisverbund" garantiert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Kooperationsvereinbarung mit dem Praxispartner einige Zeit in Anspruch nehmen kann und der Vertrag auf jeden Fall bis zum 15. Juni bzw. 15. Dezember vorliegen muss.
Für das Bewerbungsverfahren bei Ernst & Young und FALK & Co gelten besondere Regelungen!
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