Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Achtung: Das vollständig ausgefüllte Original-Formularattest ist im Prüfungsamt (Service-Büro) unverzüglich - grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen - nach dem Arztbesuch vorzulegen!
Neben dem Datum des Arztbesuchs ist auch die Uhrzeit vom Arzt zu bestätigen!
Wichtige Info!
Ein Attest verliert seine befreiende Wirkung, falls eine Klausur angetreten wird!
NICHT akzeptiert werden:
- Kopien oder Faxe von Krankmeldungen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, denn aus diesen gehen die Symptome nicht hervor
- ärztliche Atteste ohne voraussichtliches Ende der Krankheit
- ärztliche Atteste ohne Angabe der Symptome (auch keine Code-Nummern!)
Download:
Ärztliches Attest (Word-Dokument)
Ärztliches Attest (PDF-Datei)
Exmatrikulationsantrag
Studieninformationen:
Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten (vom 26. Mai 2004)
Rahmenvorgaben für die Beantragung und Genehmigung von HÄRTEFÄLLEN (gemäß § 14 Abs. 5 der Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten)
Rahmenvorgaben für die Beantragung und Gewährung von BONUSGUTHABEN (gemäß § 10 der Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten)
Antrag auf Gewährung von Bonusguthaben (nach § 10 der Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten)
Antrag auf Berücksichtigung als Härtefall (nach § 14 Abs. 5 der Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten)
Hochschulgesetz
Hochschulgesetz ab 01.09.2010
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