Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Achtung: Das vollständig ausgefüllte Original-Formularattest ist im Prüfungsamt (Service-Büro) unverzüglich - grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen -  nach dem Arztbesuch vorzulegen!

Neben dem Datum des Arztbesuchs ist auch die Uhrzeit vom Arzt zu bestätigen!

Wichtige Info!

Ein Attest verliert seine befreiende Wirkung, falls eine Klausur angetreten wird!

NICHT akzeptiert werden:

  • Kopien oder Faxe von Krankmeldungen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, denn aus diesen gehen die Symptome nicht hervor
  • ärztliche Atteste ohne voraussichtliches Ende der Krankheit
  • ärztliche Atteste ohne Angabe der Symptome (auch keine Code-Nummern!)

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Exmatrikulationsantrag

Studieninformationen:

 

 

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