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Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Informationen zum Verhalten bei Krankheit
Formular - Ärztliches Attest
Achtung: Das vollständig ausgefüllte Original-Formularattest ist im Prüfungsamt (Service-Büro) unverzüglich - grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen - nach dem Arztbesuch vorzulegen!
Neben dem Datum des Arztbesuchs ist auch die Uhrzeit vom Arzt zu bestätigen!
Wichtige Info:
Ein Attest verliert seine befreiende Wirkung, falls eine Klausur angetreten wird!
NICHT akzeptiert werden:
- Kopien oder Faxe von Krankmeldungen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, da aus diesen die Symptome nicht hervorgehen
- ärztliche Atteste ohne voraussichtliches Ende der Krankheit
- ärztliche Atteste ohne Angabe der Symptome (auch keine Code-Nummern!)
Exmatrikulation:
Es ist auf jedem Fall sinnvoll, eine ordentliche Exmatrikulation zu beantragen. Der vollständig ausgefüllte Exmatrikulationsantrag ist im Service Büro ("M" - Gebäude) abzugeben.
- Studierende, die alle Leistungen erbracht haben, erhalten einen Exmatrikulationsantrag und einen Antrag auf Erstellung eines Diplomzeugnisses/Bachelorzeugnisses zugesandt.
- Hochschulwechsler, Studierende, die ihr Studium abbrechen usw. laden sich den Exmatrikulationsantrag herunter.
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