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Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

undefinedInformationen zum Verhalten bei Krankheit

undefinedFormular - Ärztliches Attest


Achtung:
Das vollständig ausgefüllte Original-Formularattest ist im Prüfungsamt (Service-Büro) unverzüglich - grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen - nach dem Arztbesuch vorzulegen!

Neben dem Datum des Arztbesuchs ist auch die Uhrzeit vom Arzt zu bestätigen!

Wichtige Info:

Ein Attest verliert seine befreiende Wirkung, falls eine Klausur angetreten wird!

NICHT akzeptiert werden:

  • Kopien oder Faxe von Krankmeldungen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, da aus diesen die Symptome nicht hervorgehen
  • ärztliche Atteste ohne voraussichtliches Ende der Krankheit
  • ärztliche Atteste ohne Angabe der Symptome (auch keine Code-Nummern!)

 

Exmatrikulation:

Es ist auf jedem Fall sinnvoll, eine ordentliche Exmatrikulation zu beantragen. Der vollständig ausgefüllte Exmatrikulationsantrag ist im Service Büro ("M" - Gebäude) abzugeben.

  • Studierende, die alle Leistungen erbracht haben, erhalten einen Exmatrikulationsantrag und einen Antrag auf Erstellung eines Diplomzeugnisses/Bachelorzeugnisses zugesandt.
  • Hochschulwechsler, Studierende, die ihr Studium abbrechen usw. laden sich den Exmatrikulationsantrag herunter.

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