Ende des Stipendiums
Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem die Stipendiatin oder der Stipendiat
1. die letzte Prüfungsleistung erbracht hat,
2. das Studium abgebrochen hat,
3. die Fachrichtung gewechselt hat oder
4. exmatrikuliert wird.
Wechselt die Stipendiatin oder der Stipendiat während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, endet das Stipendium mit Ablauf des Semesters, für welches das Stipendium nach § 6 Absatz 6 oder 7 der „Satzung der Fachhochschle Worms für die Vergabe von Deutschlandstipendien“ fortgezahlt wird.
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