Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss von mindestens 180 ECTS, Bewerber mit einem ersten juristischen Staatsexamen und Bewerber mit einem Abschluss an einer Verwaltungshochschule, haben die Möglichkeit durch eine mindestens 6-monatige Praxiszeit zusätzlich höchstens 30 ECTS und damit die Zulassung zum Masterstudium zu erwerben.
Die Bewerber müssen während dieser Praxiszeit einzelne der nachfolgenden Tätigkeiten durch einen qualifizierten und detaillierten Nachweis (Praktikumszeugnis) der ausübenden Stelle nachweisen, wobei die einzelnen Tätigkeiten insgesamt mindestens 30 ECTS darstellen müssen. Folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die anzuerkennenden Tätigkeiten und den Umfang ihrer Anrechnung:
• Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen: 5 ECTS
• Erstellung von privaten Steuererklärungen: 3 ECTS
• Buchhaltungstätigkeiten: 5 ECTS
• Erstellung von Jahresabschlüssen: 10 ECTS
• Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen: 5 ECTS
• Prüfen von Steuerbescheiden: 2 ECTS
• Bearbeitung von internationalen Steuersachverhalten: 10 ECTS
• Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragen: 5 ECTS
• Unterstützung bei einer Betriebsprüfung: 10 ECTS
• Gutachten zu Steuergestaltungen: 5 ECTS
Detailfragen zur Anrechenbarkeit von Praxiszeiten beantwortet das
Assistentenbüro des Studiengangs.
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