Hochschulzugang

Hochschulzugangsberechtigung

Nach genauer Bewertung und Überprüfung Ihrer Studienberechtigung Ihres Heimatlandes erfolgt die Entscheidung, ob Sie direkt zum gewünschten Fachstudium zugelassen werden können. Dies hängt davon ab, ob Ihre Studienberechtigung genau wie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung bewertet wird.
Sie haben die Möglichkeit, sich vorab unter Angabe Ihres Herkunftslandes bzw. des Landes, in dem Sie Ihr Abitur gemacht haben, beim Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDAAD darüber zu informieren, ob Sie einen direkten Hochschulzugang haben oder nicht.
Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie zuerst die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland", kurz Feststellungsprüfung, an einem sogenannten Studienkolleg ablegen.
Bitte informieren Sie sich direkt über die Feststellungsprüfung, bzw. Aufnahme in einem Studienkolleg in dem für uns zuständige Stuko in Kaiserslautern (Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.fh-kl.de dann Standort Kaiserslautern anklicken).

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