Kurzportait

Der konsekutive, anwendungsorientierte Master-Studiengang hat eine Regelstudiendauer von drei Semestern. Er setzt einen Bachelorabschluss mit in der Regel mindestens 210 ECTS oder einen Abschluss als Diplom-Betriebswirt voraus (weitere Voraussetzungen siehe unter undefinedZulassungsvoraussetzungen) und führt zu einem berufsqualifizierenden akademischen Abschluss "Master of Arts, M.A.". Hierbei zielt der Master-Studiengang auf die Vorbereitung der Studierenden auf eine berufspraktische oder wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich Steuerrecht ab.

Das Master-Studium ermöglicht eine intensive Spezialisierung auf das Berufsfeld des Steuerberaters bzw. auf das Berufsfeld eines Mitarbeiters in einer Steuerberatungspraxis oder Steuerabteilung eines nationalen bzw. internationalen Konzerns. Insofern positioniert sich der Master-Studiengang als Spezialisierungsstudium komplementär zum generalistischen Ansatz des Bachelor-Studiengangs.

Im Hinblick auf eine wissenschaftliche Befähigung schafft der Master-Studiengang die Voraussetzung zur Promotion. Außerdem eröffnet er den Zugang zum Höheren Dienst.

Die inhaltliche Konzeption des Studiums im Praxisverbund ist mit der des "normalen" Master-Studiums identisch. Lediglich können Prüfungsleistungen der beiden Studiengänge voneineander abweichen.



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