Leitfaden Praxissemester Diplom
Im Hauptstudium ist ein praktisches Studiensemester (i.d.R. im 5. Semester) zu absolvieren, um den Abschluss einer Diplom-Betriebswirtin (FH) oder eines Diplom-Betriebswirtes (FH) zu erlangen.
Den kompletten Leitfaden als PDF gibt es
hier.
Es gibt folgende zwei Alternativen:
1. Praktikum:
Ableisten des Praxissemesters in einem Unternehmen im Ausland; in durch Antrag an den Studiengangleiter genehmigten Ausnahmefällen auch im Inland.
2. Auslandsstudium:
Ersatz des Praxissemesters durch ein Auslandsstudium. Zu Partnerhochschulen innerhalb Europas im Rahmen des Erasmus-Netzwerks und dessen Förderung
- in den USA
- in Südamerika
- in China
bestehen enge und langjährige Kontakte. Die Anerkennung von Leistungen an anderen über 100 Partnerhochschulen des Europa-Instituts in anderen Regionen ist ebenfalls möglich (siehe auch Homepages IBA und Europa-Institut). Das Europa-Institut arbeitet an der Erstellung eines Leitfadens über Möglichkeiten, Beantragung und Durchführung von Auslandssemestern.
Praktikum
Voraussetzung für die Anerkennung (in Kurzform; Details siehe PDF
hier):
- Das Vordiplom sollte vollständig abgeschlossen sein.
- Vollzeitbeschäftigung über einen zusammenhängenden Zeitraum von (mind.) 20 Wochen
- kaufmännischer bzw. betriebswirtschaftlicher Bereich (Unternehmensgröße, etc. nicht relevant)
- Betreuung i.d.R. durch Professor
- Kooperations- / Arbeitsvertrag
- Bewertung:
Der Praxisbericht wird als „bestanden" oder „nicht bestanden" beurteilt; ggf. ist Nacharbeitung des Praxisberichts erforderlich.
Praxisbericht
- Der Praxisbericht umfasst mindestens 20 Seiten.
- Der Praxisbericht darf inhaltlich nicht dem Diplomarbeits- bzw. dem Seminararbeitsthema entsprechen.
- Der Praxisbericht ist kein Wochenbericht bzw. Berichtsheft, wie er z.B. während einer Berufsausbildung geführt wird, sondern hat Ähnlichkeiten mit einer Seminararbeit.
- Inhalte werden mit der betreuenden Person abgestimmt.
- Es gelten die Regeln für wissenschaftliches Arbeiten. (vgl. hierzu die entsprechende Fachliteratur)
- Das Deckblatt sollte bestimmte Angaben enthalten.
- Der Praxisbericht wird in deutscher Sprache angefertigt, evtl. deutsche Übersetzung. Nach Rücksprache mit dem betreuenden Professor kann der Praxisbericht auch in anderen Sprachen abgegeben werden.
- Der Praxisbericht beinhaltet eine Kopie des Zeugnisses des Unternehmens,
- Der Praxisbericht muss vom Unternehmen unterschrieben und gestempelt werden,
- Abgabe des Praxisberichts im Assistentenbüro N 230 innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Praktikums.
Auslandsstudium
Voraussetzung für die Anerkennung als Praxissemester:
- Vollständig abgeschlossenes Vordiplom.
- Erbringen von ca. 30 ECTS-Punkten an einer europäischen oder eine vergleichbare Anzahl von SWS an einer außereuropäischen Partnerhochschule.
- Teilnahme an allen Prüfungen der gewählten Fächer an der ausländischen Hochschule.
- Bestehen der Prüfungsleistungen in mind. 3-4 der gewählten Fächer (hängt von den ECTS-Punkten bzw. den SWS ab).
- Bei beabsichtigtem Studium an einer ausländischen Hochschule, mit der keine Kooperation besteht, bitte unbedingt im Vorfeld die Fächerbelegung abklären.
- Für die Fächerwahl werden von der ausländischen Hochschule zumindest folgende Unterlagen benötigt:
- Beschreibung der Hochschule und des Studiengangs,
- Studienaufbau und Curriculum des Studiengangs
(Fächername, Anzahl der Semester, über die die jeweiligen Fächer gelesen werden, Stundenzahl pro Woche pro Fach und Semester)
- Fächerbeschreibung und -Inhalte
- Alternative zur Anerkennung des Auslandsstudiums als Praxissemester:
- Notenanerkennung in bestimmten kompatiblen Fächern
(Bitte Fächerwahl vorher mit Professor Dr. Reckel (bei allgemeinen Fragen) oder dem Fachdozenten in konkreten Fragen abklären!) - Wichtig: Das Praxissemester muss dann jedoch noch abgeleistet werden!
- Notenanerkennung in bestimmten kompatiblen Fächern
Allgemeines
Für das Praxissemester ist die übliche Rückmeldung im Studiensekretariat erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Form das Praxissemester absolviert wird. Bitte beantragen Sie auch kein Urlaubssemester, denn schließlich ist das Praxissemester Teil des Studiums.
Die Ableistung des Praxissemesters wirkt gem. Beschluss des Prüfungsausschusses aufschiebend auf die Pflichtwiederholung von Prüfungen (z.B. bei Nicht-Bestehen) und auf die Möglichkeit der Wiederholung zur Notenverbesserung im Freiversuch. Die Wiederholung ist zwar während des Praxissemesters möglich, aber nicht zwingend. Die späteste Möglichkeit zur Wiederholung ist im Folgesemester nach dem Praxissemester.
Während des Praxissemesters dürfen Klausuren bzw. Seminararbeiten geschrieben werden. Das Thema der Seminararbeit darf jedoch nicht mit den Inhalten des Praxisberichts übereinstimmen. Dasselbe gilt für die Diplomarbeit.
Die Anerkennung des praktischen Studiensemesters wird automatisch vom Assistentenbüro N 230 an das Prüfungsamt gemeldet, sobald der betreuende Dozent nach Durchsicht des Praxisberichts erklärt, dass das Praxissemester bestanden ist bzw. die erforderlichen ECTS-Punkte für das Auslandsstudium erbracht sind.




