Ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigt, muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragt werden (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU-Staaten).
Dabei ist u. a. erforderlich, Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller von der Universität zum Studium zugelassen ist sowie Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen. Ggfs. ist es auch möglich, ein sog. Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn noch nicht genau feststeht, an welcher Universität der Ausländer studieren möchte.
Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.
Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Antragsformulare für einen längerfristigen Aufenthalt können auch hier heruntergeladen werden:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html#t5
Deutsche Auslandsvertretungen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/DtAuslandsvertretungen-Laenderauswahlseite.jsp
Nachweis ausreichender Mittel zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der deutschen Außenvertretung/Botschaft, welche Art von Finanzierungsnachweis von Ihnen gefordert wird. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto
Den Betrag des einzurichtenden Sperrkontos erfragen Sie bitte bei der deutschen Außenvertretung. In der Regel richtet sich die Höhe des Sperrkontos nach dem Bafög-Förderungshöchssatz von derzeit EUR 643,00 im Monat. Dieser Betrag sollte Ihnen monatlich zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen, d.h. für ein Jahr sind 12 x EUR 643,00 = EUR 7.716,00 einzuzahlen.
Anfragen bezüglich eines Sperrkontos richten Sie bitte an
studenten-bsc.nord@db.com
Verpflichtungserklärung
Eine in der BRD lebende Person muss sich in Verbindung mit der Darlegung Ihrer Vermögensverhältnisse verpflichten, sämtliche während des Studiums anfallenden Kosten zu übernehmen.
Verpflichtungserklärung
Stipendium
Der Bewilligungsbescheid über ein Stipendium dient als Nachweis.
Stipendien
Darlegung der Vermögensverhältnisse der Eltern
Die Vermögensverhältnisse der Eltern sind durch die deutsche Außenvertretung/Botschaft zu bestätigen.
Bitte wenden Sie sich an die deutschen Außenvertretungen.
Bankbürgschaft (Aval)
Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in der BRD in Höhe des Bafög-Förderungshöchstsatzes für ein Jahr (EUR 7.716,00).
Eine Selbstfinanzierung des Studiums durch eigene Erwerbstätigkeit wird in der Regel nicht anerkannt!
ACHTUNG:
Ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung ist ein Studium an der Fachhochschule Worms nicht möglich !
© 2006-2012 Fachhochschule Worms · Alle Rechte vorbehalten





FH Worms bei Facebook