Die fachlichen Lehrveranstaltungen konzentrieren sich auf die Bereiche Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und betriebswirtschaftliches Rechnungswesen unter Berücksichtigung vornehmlich internationaler Aspekte sowie der wissenschaftlichen Methodenlehre. Ein besonderes Gewicht haben dabei die Lehrveranstaltungen im steuerrechtlichen Bereich.
Im steuerrechtlichen Bereich erlangen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in den Einzelsteuerarten sowie deren Wechselwirkungen im Kontext von Akquisitions- und Finanzierungsstrukturen (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer) ebenso wie im Bilanzsteuerrecht, Verfahrensrecht, grenzüberschreitendes Umwandlungssteuerrecht und im Internationalen Steuerrecht.
Im Bereich des Wirtschaftsrechts beschäftigen sich die Studierenden vor allem mit den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts im Hinblick auf praxisrelevante Unternehmensverträge und deren steuerliche Implikationen.
In dem Bereich Betriebswirtschaft/Rechnungswesen sollen die Studierenden Kenntnisse über die steuerlichen Einflüsse auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen/Internationale Rechnungslegung und der Finanzanalyse erlangen.
Die fachlichen Module werden ergänzt durch eine Ausbildung in der englischen Sprache. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf steuerspezifischem Englisch.
Die genauen Inhalte des Master-Studiengangs entnehmen Sie bitte dem
Studienplan.
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