Für Studierende ist es eine neue Herausforderung die eigene Familie mit dem Studium zu vereinbaren. Gerade hier ist es wichtig, die Beratungsangebote, Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfen zu kennen. Deshalb möchte die Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule Worms junge Familien bei der Organisation der zusätzlichen Aufgaben unterstützen.
Das gibt es bereits:
Baby-Tandem (Anlaufstelle für studierende Eltern und Schwangere)
- Bietet Informationen über die Möglichkeiten der Tagespflege und Kinderbetreuung und Unterstützung im Kontakt mit dem Jugendamt.
- Bei besonderem Bedarf, der über das Angebot des Jugendamtes hinausgeht, helfen wir Ihnen die passende Betreuung zu finden und ggf. zu finanzieren.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Dagmar Hettinger (Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der FH Worms)
Evangelische Studierendengemeinde
Katholische Studierendengemeinde
Gute Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Worms:
Vermittlung von Tagesmüttern und einkommensabhängige, gestaffelte Übernahme der Betreuungskosten (
bei einem Einkommen bis 1.000 Euro im Monat ist die Tagespflege für Eltern kostenfrei). (Ansprechpartnerin s.
Kinderbetreuungsmöglichkeiten).
Die Gleichstellungsbeauftragte kann mit einmaligen Beihilfen bzw. Bezuschussung von Sachmitteln Unterstützung leisten.
Das haben wir uns vorgenommen: Aufbau eines flexiblen Angebots der Kinderbetreuung in den Räumen der FH Worms im Rahmen der studentischen Selbsthilfe.
Weiterführende Informationen:
Kinderbetreuungsmöglichkeiten
weitere Informationen, finanzielle Unterstützung
Ansprechpartnerin für Kindertagesstätten/Tagespflege in Worms:
Frau Engels (
stefanie.engels@worms.de)
Stadtverwaltung Worms
Adenauerring 3a
67547 Worms
Zimmer: 1
Abteilung: 5.08 Kindertagesstätten/Tagespflege
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 51 27
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 51 57
Weitere AnsprechpartnerInnen für Kindertagesstätten/Tagespflege in Worms:
http://www.worms.de/deutsch/rathaus/buergerservice/abteilung.php?id=35
Datenbank Kinderbetreuung in Worms
http://www.worms.de/deutsch/leben_in_worms/kinder_jugend/kinderbetreuung/kiga/index.php?navid=211
Kinderbetreuungs-Einrichtungen in Worms
http://www.worms.de/deutsch/leben_in_worms/kinder_jugend/kinderbetreuung/kinderbetreuung.php?navid=137
Kinder, Jugend und Familie in Worms
http://www.worms.de/deutsch/leben_in_worms/kinder_jugend/
Kinderbetreuungsdatenbank Metropol Region Rhein- Neckar
http://www.phpserver001.de/mrn/kinderbetreuung.html
Die Info-Seiten
http://www.optikur.de/familie/studium/studieren-mit-kind/,
http://www.studieren-mit-kind.info ,
http://www.studentenkind.de,
http://www.studis- online.de/Studieren/studieren-mit-kind.php und
http://www.rcds.de/upload/67k58ho4c4ucsrbya14l4b8jhxctolt6fuls96pqdrv1tfllko59dy88ilnhy04sg.PDF beinhalten u.a. Tipps zu BAföG, Elterngeld, Kindergeld, Urlaubssemester und Studiengebühren.
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die gängigsten Förderungsmöglichkeiten für studierende Mütter und Familien. Weitere Informationen zu den meisten Ansprüchen und Förderungen erhalten Sie über den angegebenen Link.
Förderung alleinstehender Studierender mit Kind bzw. alleinstehender schwangerer Studentinnen
Die Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses stellt Mittel zur Förderung alleinstehender Studierender mit Kind bzw. alleinstehender schwangerer Studentinnen zur Verfügung. Beantragt werden kann eine Unterstützung, sofern die Fortführung des Studiums durch finanzielle Engpässe gefährdet ist.
Die Antragsformulare können bei Frau Prof. Dr. Hettinger abgeholt werden oder
hier heruntergeladen werden.
Elterngeld
Was ist das Elterngeld?
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Wer bekommt das Elterngeld?
Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.
Weitere Informationen unter
Elterngeldrechner
http://www.mein-elterngeld.de/
http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld.php
Kindergeld und Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen (auch Studierende) ab 1.01.2005
Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue gezielte familienpolitische Leistung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rät gering verdienenden Eltern, jetzt einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen. Die Familienkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags besteht.
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die ab Januar 2005 für minderjährige Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen für längstens 36 Monate gezahlt wird.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat pro minderjährigem Kind.
Wann und wie wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ab Januar 2005 monatlich gezahlt, bei unveränderten Verhältnissen für längstens 36 Monate.
Wer kann Kinderzuschlag mit Aussicht auf Erfolg beantragen?
Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar ab Januar 2005 über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer minderjährigen Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.
Weitere Informationen unter
Broschüre des BmFSFJ
Kinderzuschlagrechner
Infohomepage der Arbeitsagentur für Arbeit:
www.kinderzuschlag.de
Download Anträge
BAföG
Weitere Informationen unter
http://www.bafoeg.bmbf.de
ALG II
Weitere Informationen unter
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Alg- II- Nav.html
Mutterschaftsgeld
Weitere Informationen unter
http://www.mutterschaftsgeld.de
Kindesunterhalt
Weitere Informationen unter
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38340.html
Unterhaltsvorschuss
Weitere Informationen unter
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=34088.html
Bundesstiftung Mutter und Kind
Weitere Informationen unter
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=26446.html
Artikel
http://www.karriere.de/bildung/studieren-mit-kind-4453/
http://www.unicum.de/evo/1503_1
http://www.zeit.de/2006/39/C-fam_-Uni
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