Studium ohne Berufsausbildung

Bewerber ohne eine berufliche Ausbildung beginnen ihr Studium mit dem ersten Semester. Im ersten Semester werden bei den Studierenden ohne qualifizierenden Berufsabschluss die Grundlagen für die weitere Ausbildung gelegt. Hier erlangen die Studierenden erste Kenntnisse im Bereich der doppelten Buchführung und der Systematik der deutschen Steuergesetze, insbesondere des Einkommensteuergesetzes. Des Weiteren erhalten die Studierenden eine Einführung in die zivilrechtlichen Rechtsgebiete.

Die Lehrveranstaltungen des ersten Semesters werden konzentriert in den ersten sechs Wochen des Semesters angeboten. Die Klausuren finden in der siebten und/oder achten Vorlesungswoche statt. Im Anschluss an die erste Phase der Wissensvermittlung haben die Studierenden nach der undefinedPraktikumsordnung ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Das Praktikum ist Teil des Arbeitsumfangs und wird mit 10 ECTS gewertet. Dies entspricht einer Praktikumsdauer von mindestens neun Wochen. Das Praktikum sollte bis zum Beginn des zweiten Semesters abgeschlossen sein. Während des Pflichtpraktikums sollen die Studierenden einen ersten Einblick in die Berufspraxis erhalten. Das Praktikum ist als Studienleistung ausgestaltet und geht nicht in die Benotung des Bachelor-Studiums ein.

Wichtig: Das Praktikum ist von den Studierenden in Eigenregie zu organisieren, d.h. die Studierenden kümmern sich selbst - am besten schon vor Aufnahme des Studiums - um einen Praktikumsplatz. Die Fachhochschule Worms stellte den potentiellen Arbeitgebern ein Informationsblatt (Anlage der undefinedPraktikumsordnung) zur Verfügung.

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