Bewerber für den Master-Studiengang müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (Diplom oder Bachelor) mit der Mindestnote befriedigend vorweisen. Dieser kann an der Fachhochschule Worms, einer anderen gleichartigen Fachhochschule oder einer Universität oder vergleichbaren Einrichtung erworben worden sein. Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt:
- ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 absolvierten ECTS in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang;
- ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 absolvierten ECTS in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang sowie zusätzlich ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschlussabteilung
- ein erstes juristisches Staatsexamen, in dem der Bewerber mindestens 30 absolvierte ECTS im steuerrechtlichem Bereich erworben hat oder zusätzlich – ohne die steuerspezifischen Nachweise im Studium zu haben - ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschlussabteilung.
- ein Abschluss in einem Diplom-Studiengang mit betriebswirtschaftlicher oder juristischer Ausrichtung;
- ein Abschluss an einer Verwaltungshochschule sowie zusätzlich ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschlussabteilung.
- ein Abschluss der Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt.
Weitere Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis von Englischkenntnissen. Die englischen Sprachkenntnisse müssen mindestens Europalevel B 2 entsprechen.
Die Bedingungen für die Anrechenbarkeit der Praxiszeit finden Sie hier.
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