Gremien und Stellen mit QM-relevanten Aufgaben

Innerhalb des Qualitätsmanagementsystems sind nicht nur das QM-Team, sondern auch verschiedene Akteure und Gremien mit Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Qualitätssicherung und -entwicklung beschäftigt. Die Akteure und Gremien werden auf dieser Seite näher erläutert.

Dieses Schaubild zeigt die Gremienlandschaft des QM-Systems im Überblick.


Hochschulweite Gremien und Stellen

  • Hochschulrat

    Der Hochschulrat besteht gemäß § 75 des HochSchG aus 10 Mitgliedern, die zur Hälfte aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliches Leben kommen und zur anderen Hälfte aus der Hochschule selbst. Das Gremium hat z.B. ein Zustimmungsrecht bei der Errichtung, Änderung und Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen der Hochschule und der Verteilung von Mitteln sowie Stellen. Dem Hochschulrat kommt beim Aufbau und der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems eine bedeutende Aufgabe zu, da er dem Qualitätssicherungssystem nach § 5 HochSchG zustimmen muss.

  • Kuratorium

    Das Kuratorium dient der Verbindung der Hochschule Worms mit gesellschaftlichen Kräften. Es soll gegenüber dem Senat zu grundsätzlichen Fragen, insbesondere zur Profilierung der Hochschule und zu ihrer Verankerung in der Region, zum Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, zur wissenschaftlichen Weiterbildung, zur schriftlichen Haushaltsstellungnahme der Hochschule gemäß § 103 Abs. 4 HochSchG und zu Organisationsfragen Stellung nehmen.

  • Senat

    Der Senat ist ein zentrales Organ der Hochschule. Er besteht aus dem Präsidenten, der den Vorsitz führt, je zwei professorale Vertreter/innen der Fachbereiche, drei studentische Vertreter/innen und eine/r Vertreter/in der Gruppe der Sonstigen. Der Senat hat - soweit das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmt - alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen. So ist der Senat z.B. in den Verfahren zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen um Zustimmung zu fragen. Ferner werden Prüfungsordnungen der Studienprogramme immer vom Senat verabschiedet, bevor sie in Dokumenten wie Hochschul- und Staatsanzeiger veröffentlicht werden können.

  • Präsidium

    Das Präsidium besteht an der Hochschule Worms aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und der Kanzlerin. Nach § 79 ff. übernimmt der Präsident die Leitung der Hochschule und vertritt sie nach außen. Ferner bildet der Präsident die Schnittstelle zum Bildungsministerium Rheinland-Pfalz. Das Präsidium verantwortet die Führungsprozesse und wirkt bei der Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen sowie der Genehmigung von Prüfungsordnungen.

  • Dekanerunde

    Die Dekanerunde sorgt für einen regelmäßigen Austausch zwischen dezentraler und zentraler Ebene. Die Dekaninnen/Dekane der Fachbereiche treffen sich dazu einmal im Monat mit dem Präsidium. Der Stabsbereich QM berichtet in diesen Sitzungen bei Bedarf über QM-Themen. Die Dekanerunde ist an den Prozessen der Profilentwicklung und der Festlegung der Qualitätsziele beteiligt und damit im hochschulstrategischen Bereich des QM-Systems eingebunden.

  • Stabsbereich Qualitätsmanagement

    Der Stabsbereich Qualitätsmanagement wird durch das Präsidium verantwortet. Er sorgt für die Entwicklung und Standardisierung von Zielen, Prozessen, Regelkreisen, Monitoring-Verfahren sowie für die entsprechende Dokumentation und Veröffentlichung. Er berät und begleitet die Fachbereiche beim Durchlauf der qualitätssichernden Prozesse. Ferner werden die Evaluationsinstrumente durch die entsprechenden Mitglieder des QM-Teams koordiniert.

  • Senatsausschuss für Qualitätsmanagement (AQM)

    Der Senatsausschuss für Qualitätsmanagement (AQM) ist ein entscheidungsfähiges Organ der Hochschule in Fragen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Der AQM unterstützt die Implementierung und Weiterentwicklung eines Qualitätssicherungssystems. In dieser Funktion formuliert der AQM Empfehlungen zu Konzepten, Prozessen und sonstigen Themen der Qualitätssicherung und ‐entwicklung. Die Mitglieder des Gremiums fungieren in ihren jeweiligen Fachbereichen/Studiengängen als Multiplikator. Neben der Weiterentwicklung der Prozesslandschaft wirkt der AQM bei internen Erstakkreditierungen und inhaltlichen Zwischenüberprüfungen von Studiengängen und kann als Schlichter im Falle eines Eskalationsprozesses auftreten.

  • Erweiterter Senatsausschuss für Qualitätsmanagement (EAQM)

    Der erweiterte Senatsausschuss für Qualitätsmanagement (EAQM) der Hochschule Worms ist ein wichtiger Bestandteil im Zusammenhang mit deren Qualitätssicherungssystem. Auch der EAQM ist ein Ausschuss mit Entscheidungsbefugnis. Er beschließt über die Implementierung gewandelter Studiengänge, Reakkreditiertungen, wesentliche Änderungen von Studiengängen, erteilt Studingängen Empfehlungen und/oder Auflagen und überprüft deren Erfüllung. Im Falle eines Eskalationsprozesses kann der EAQM als Schlichtungsinstanz fungieren.

    Die Zusammensetzung des EAQM unterscheidet sich von der des AQM durch drei stimmberechtigte externe Mitglieder, die von den drei Fachbereichen vorgeschlagen werden. Zusätzlich wird jeder Fachbereich durch eine externe Studierende oder einen externen Studierenden beraten.

  • Externer Qualitätsbeirat

    Der externe Qualitätsbeirat ist ein gemeinsames Gremium der Hochschule Kaiserslautern und der Hochschule Worms und dient als externes Gegengewicht zu internen Qualitätssicherungsverfahren. Er setzt sich aus externen und internen Mitgliedern zusammen, die je nach Funktion stimmberechtigt oder beratend tätig sind.

    Im QM-System der Hochschule Worms hat der externe Qualitätsbeirat folgende Aufgaben:
    - Impulsgeber für die Weiterentwicklung der hochschulinternen Qualitätsstandards
    - Überprüfung der internen und externen Standards bei neu einzuführenden Studiengängen
    - Widerspruchsinstanz bei Konflikten
    - Diskussion von übergeordneten Themen aus dem Bereich Studium und Lehre mit Qualitätsdimension
    - Beteiligung an der Zwischenevaluation bei der Systemakkreditierung.

Gremien und Stellen auf Ebene eines Fachbereichs

  • Dekan/in

    Gemäß § 88 HochSchG ist die Dekanin oder der Dekan das vorsitzende Mitglied des Fachbereichsrats und zuständig für die Operationalisierung der Beschlüsse dieses Gremiums, die Verteilung der dem Fachbereich zugewiesenen Mittel und Stellen sowie die Geschäftsführung des Fachbereichs. Dabei sorgt sie/er für die Sicherstellung des Lehrangebots sowie die Organisation des Lehrbetriebs.

    Die Dekanin oder der Dekan ist an Führungsprozessen und der Einrichtung von neuen Studiengängen sowie der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung bestehender Studiengänge beteiligt.

  • Studiengangs- bzw. Fachbereichsmanager

    Unterstützung bei ihren Aufgaben erhalten das Dekanat sowie die Studiengangsleitungen der Studiengänge eines Fachbereichs durch Studiengangs- bzw. Fachbereichsmanager, die in Studiengängen und Fachbereichen auch oft die Rolle der QM-Beauftragten innehaben. Sie unterstützen die Studiengänge bei deren Weiterentwicklung sowie im Bereich der Qualitätssicherung, indem sie die Studiengangsleitungen bei Akkreditierungsverfahren unterstützen und/oder Berichte im Rahmen des QM-Systems vorbereiten. Gleichzeitig sind sie für das Management des Lehrbetriebs verantwortlich. Hier sind Studiengangs- und Fachbereichsmanager u.a. für die Stunden- und Prüfungsplanung verantwortlich und beraten Studierende bzgl. der Organisation ihres Studiums.

  • Fachbereichsrat

    Gemäß § 87 HochSchG hat der Fachbereichsrat – sofern durch das HochSchG und Grundordnung nichts anderes bestimmt ist – im Hinblick auf Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung eine beratende Rolle. Darüber hinaus fungiert er als Entscheidungsgremium. Im Rahmen des QM-Systems genehmigt der Fachbereichsrat u.a. die Einrichtung von neuen Studiengängen am Fachbereich (zur Vorbereitung für den Senat) und ist an der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung bestehender Studiengänge beteiligt.

  • Beirat

    Mit Hilfe eines Beirats, der auf Ebene eines Studiengangs, einer Studienrichtung oder eines Fachbereichs eingesetzt werden kann, sollen externe Impulse zur kritischen Würdigung und zur strategischen Weiterentwicklung der Studiengänge und Fachbereiche eingebracht und aufgenommen werden. Der Beirat besteht zum Teil aus externen Experten. Er betrachtet in regelmäßigen Abständen ein oder mehrere Studiengänge und spricht Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus.

Gremien und Stellen eines Studiengangs

  • Leitung eines Studiengangs

    Die Leitung eines Studiengangs ist für die inhaltlich-fachliche Ausrichtung des jeweiligen Studienprogramms verantwortlich. Gemeinsam mit dezidierten Studiengangs- bzw. Fachbereichsmanagerinnen und -managern ist sie federführend für den Bereich der Qualitätssicherung ihres Studienganges verantwortlich. Hierbei treibt sie in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen die (Weiter-)Entwicklung des Studiengangs voran und ist für die Koordination aller Aktivitäten innerhalb des Studiengangs verantwortlich. Dazu zählt u.a. die Erstellung von Studiengangskonzepten, die Konzeption und Durchführung von Beiratssitzungen, die Vorbereitung und Begleitung von Akkreditierungsverfahren oder die Generierung von Berichten im Rahmen des QM-Systems der Hochschule. Ferner bilden Studiengangsleitungen die Schnittstellen zu außerhochschulischen Einrichtungen oder Kooperationspartnern.  

  • Studiengangs- bzw. Fachbereichsmanager

    Unterstützung bei ihren Aufgaben erhalten das Dekanat sowie die Studiengangsleitungen der Studiengänge eines Fachbereichs durch Studiengangs- bzw. Fachbereichsmanager, die in Studiengängen und Fachbereichen auch oft die Rolle der QM-Beauftragten innehaben. Sie unterstützen die Studiengänge bei deren Weiterentwicklung sowie im Bereich der Qualitätssicherung, indem sie die Studiengangsleitungen bei Akkreditierungsverfahren unterstützen und/oder Berichte im Rahmen des QM-Systems vorbereiten. Gleichzeitig sind sie für das Management des Lehrbetriebs verantwortlich. Hier sind Studiengangs- und Fachbereichsmanager u.a. für die Stunden- und Prüfungsplanung verantwortlich und beraten Studierende bzgl. der Organisation ihres Studiums.

  • Fachausschuss für Studium und Lehre

    Der Fachausschuss für Studium und Lehre (FaStL) ist ein Gremium auf Ebene eines Studiengangs bzw. einer Studienrichtung (Bündel mehrerer zusammengehörender Studiengänge) und soll den Austausch zwischen Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Studierenden über die Inhalte des Studiums sowie Organisatorisches ermöglichen. Im Rahmen des QM-Systems ist der FaStL bei der (Weiter-)Entwicklung von Curricula beteiligt sowie der Organisation daraus resultierender Änderungsprozesse.

  • Beirat

    Mit Hilfe eines Beirats, der auf Ebene eines Studiengangs, einer Studienrichtung oder eines Fachbereichs eingesetzt werden kann, sollen externe Impulse zur kritischen Würdigung und zur strategischen Weiterentwicklung der Studiengänge und Fachbereiche eingebracht und aufgenommen werden. Der Beirat besteht zum Teil aus externen Experten. Er betrachtet in regelmäßigen Abständen einen oder mehrere Studiengänge und spricht Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus.